Bundesamt und BFW





























 - Index
Die forstlichen Wuchsgebiete Österreichs
Hauptwuchsgebiete Übersicht

Einleitung

Zielsetzung
Ausgangslage
Problemstellung
Ausblick

Grundlagen und Überlegungen

Gliederungsargumente
Begriffsbestimmungen
Beschreibung der Höhenstufen


Beschreibung der Wuchsgebiete

Gliederungsübersicht
Erläuterungen zum Text


Startseite Wuchsgebiete

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Hauptwuchsgebietskarte Hauptwuchsgebiet 6 Hauptwuchsgebiet 5 Hauptwuchsgebiet 8 Hauptwuchsgebiet 8 Hauptwuchsgebiet 8 Hauptwuchsgebiet 9 Hauptwuchsgebiet 7 Hauptwuchsgebiet 3 Hauptwuchsgebiet 1 Hauptwuchsgebiet 2 Hauptwuchsgebiet 4 Hauptwuchsgebiet 4 Hauptwuchsgebiet 4






Einleitung

Zielsetzung

Die Forstwirtschaft ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig an naturbestimmte Standortsbedingungen gebunden. Die Klassifizierung und Kenntnis der Standorte und Waldgesellschaften in ihrer räumlichen Verteilung in der Landschaft ist daher eine Grundvoraussetzung für jede ökologisch orientierte Waldbewirtschaftung und darüber hinaus für alle die vielfältigen Interessen der Gesellschaft an der Waldlandschaft überhaupt. Der Weg zu dieser Kenntnis führt vor allem über Standortskartierungen, welche in vielen Ländern flächendeckend, in Österreich nur für wenige ausgewählte Mustergebiete vorliegen. Eine bundesweite Standortskartierung ist ein aufwendiges Vorhaben, welches nur in längeren Zeiträumen und mit hohem Personalaufwand zu verwirklichen ist. Die vielgestaltigen Waldstandorte und Waldgesellschaften zeigen jedoch in ihrer Eigenart und räumlichen Abfolge Gesetzmäßigkeiten, welche an größere, geographisch und ökologisch - v.a. klimatisch - definierte Naturräume gebunden sind. Innerhalb dieser Landschaftsräume herrschen spezifische, einigermaßen gleichartige und von anderen Räumen unterschiedliche Wuchsbedingungen für die einzelnen Baumarten und somit gleichartige Voraussetzungen für waldbauliche Maßnahmen. Die Abgrenzung solcher - meist als Wuchsgebiete bezeichneter - Naturräume ist eine vorrangige und von der forstlichen Praxis seit jeher geforderte Aufgabe. Gleichzeitig ist die Wuchsgebietsgliederung die hierarchisch höchste Klassifizierung von Waldstandorten etwa im Rahmen einer Standortskartierung und kann gewissermaßen als ein erster, leichter realisierbarer Schritt zu einer solchen gesehen werden. Eine der bekanntesten Anwendungen der Wuchsgebietseinteilung ist die Abgrenzung von Herkunftsgebieten für forstliches Vermehrungsgut (Saat- und Pflanzgut). Bei der Anlage von Kulturen ist die Auswahl der geeigneten "Herkunft", also von Pflanzgut jener Standortsrassen oder Ökotypen, welche an die lokalen Wuchs--bedingungen am besten angepaßt sind, eine der wichtigsten Weichenstellungen für die Entwicklung und Funktionsfähigkeit des künftigen Bestandes. Das Gleiche gilt in noch vermehrtem Maße für die Auswahl geeigneter, standortstauglicher Baumarten an sich. Innerhalb eines Wuchsgebietes herrschen auf vergleichbaren Standorten ähnliche waldbauliche Bedingungen. Daher können auch alle waldbaulichen Erfahrungen und Versuchsergebnisse auf korrespondierende Behandlungseinheiten übertragen werden. Neben diesen traditionellen forstlichen Anwendungen sind Wuchsgebiete die notwendige Bezugsbasis für jede regionale Beschreibung von Waldökosystemen bzw. des natürlichen Produktionspotentials sowie für die Klassifizierung im Rahmen der vielfältigen forststatistischen Inventuren, forstlichen Planungen, Monitoringnetze, Boden- und Walderhebungen. In zunehmendem Maße kommen Fragen der allgemeinen Landes- und Umweltplanung, Landschaftsökologie und Landespflege hinzu. Wuchsgebiete bieten den naturräumlichen Rahmen für sämtliche landeskulturellen und raumplanerischen Fragen, die sich mit dem Wald befassen, für die Zuordnung aller Objekte des Natur- und Umweltschutzes, Umweltstatistik, Biotopkartierung usw.

Ausgangslage

Zur Zeit bestehen einige naturräumliche Gliederungen der Waldgebiete Österreichs nebeneinander: Die älteste davon, die "Wuchsgebiete des österreichischen Waldes" nach TSCHERMAK (1953), stützt sich neben klimatologischen Überlegungen vor allem auf die Verbreitung der wichtigsten Baumarten, welche zu Beginn der Untersuchungen (TSCHERMAK 1929, 1935 a, b, c) noch als weitgehend natürlich angesehen wurde. Die Wuchsgebiete TSCHERMAKs (1940 a, b, c, d, 1950, 1953) sind bislang noch Grundlage für die rechtsverbindliche Herkunftsregelung des forstlichen Vermehrungsgutes (627. VO des BM f. L. u. FW, 5.12.1975) und deshalb in der Praxis allgemein eingebürgert, obwohl sie längst als überholungsbedürftig angesehen werden. Aus der Notwendigkeit, diese Wuchs- und Herkunftsgebiete nach ökologisch-pflanzensoziologischen Gesichtspunkten neu zu überarbeiten, ist 1971 ein Entwurf zur Gliederung der "Waldgebiete und Wuchsbezirke Österreichs" von H. MAYER in Zusammenarbeit mit dem Institut für Waldbau der FBVA (Mitarbeiter: NATHER, ECKHART, RACHOY, ZUKRIGL) entstanden (MAYER & AL. 1971). Dieser Entwurf war bewußt nur als Diskussionsgrundlage präsentiert worden, bis "Fortschritte bei der noch unzureichenden Standortserkundung eine endgültige Fassung zulassen" (MAYER & AL. 1971). Später ist diese Gliederung in einem weiteren Rahmen für den gesamten Ostalpenraum modifiziert worden (MAYER 1974). Die Wuchsgebietsgrenzen sind allerdings nur im Maßstab 1:2 Mio skizziert und somit für Erhebungsnetze unzureichend genau. Diese Gliederung findet vor allem im universitären Bereich Anwendung. Gleichzeitig wurden am Institut für Standortskunde der FBVA im Zuge der Standortserkundung und zahlreicher Beispielskartierungen während der 60er- und 70er-Jahre "Wuchsräume" als übergeordnete Einheiten erarbeitet (JELEM 1960, JELEM & KILIAN 1972, KILIAN 1981). Sie werden unter anderem seit 1970 von der Österreichischen Forstinventur benutzt. Neben diesen forstlichen Regionalisierungen gibt es eine sehr ausgereifte räumliche Gliederung für den landwirtschaftlichen Bereich, die "Landwirtschaftlichen Kleinproduktionsgebiete" (SCHWACKHÖFER, 1966). Ihr liegen die umfangreichen, parzellenweise verfügbaren Daten der Bodenschätzung zugrunde. Allerdings hat sie eine andere Zielsetzung und erfaßt neben naturräumlichen auch wirtschaftliche und agrarstrukturelle Kriterien, ist daher nicht unmittelbar mit den forstlichen Gliederungen kompatibel und für unsere Betrachtungen nicht sehr hilfreich. Dennoch wird in der nachfolgenden Beschreibung der Wuchsgebiete jeweils die räumliche Entsprechung auch dieser Kleinproduktionsgebiete gegeben. Weiters liegen für die Nachbarstaaten Tschechien (SKALICKY 1988), Slowakei (FUTÁK 1966,1984) und Ungarn (SOÓ 1964) detaillierte pflanzengeographische Gliederungen vor. Für Slowenien gibt es eine Einteilung in Saatgut-Herkunftsgebiete (ZUPANCIC 1993), die auf eine ältere pflanzengeographische Gliederung (WRABER 1969) zurückgeht. Für die an Österreich angrenzenden Teile der Schweiz und Italiens steht dagegen nur die Gliederung von MAYER (1974) zur Verfügung. Die älteste Tradition außerhalb Österreichs zur Verwendung standortskundlich motivierter forstlicher Landschaftsgliederungen und die umfangreichste Datengrundlage besitzt allerdings Deutschland (SCHLENKER 1975, 1987, WITTMANN 1983).


Problemstellung

Der Zustand, daß drei verschiedene forstliche Wuchsgebietsgliederungen nebeneinander - wenn auch für unterschiedliche Zwecke - innerhalb der österreichischen Forstwirtschaft, ja selbst innerhalb der FBVA in Gebrauch sind, wird als untragbar empfunden. Vor allem anlässlich der heranstehenden rechtlichen Neuregelung über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut, sowie bei der Auswertung einer Vielzahl derzeit laufender großer Erhebungssysteme im Bereich der Forstwirtschaft (Waldinventur, Waldschaden-Beobachtungssystem, Bodenzustandsinventur) aber auch universitärer Projekte (z.B. MAB-Projekt über den Hemerobiegrad der österr. Wälder) ist das Fehlen einer einheitlichen, ökologisch fundierten und universell anwendbaren Landschaftsgliederung empfindlich fühlbar und akut geworden. Es galt daher, ein altes, immer wieder zurückgestelltes Projekt der Forstlichen Bundesversuchsanstalt zu reaktivieren und unverzüglich eine solche Gliederung zu schaffen. Allen drei bisherigen forstlichen Gliederungen Österreichs liegt eine außerordentlich große Fülle von Beobachtungsmaterial zugrunde, das seither nicht so wesentlich erweitert und zumindest nicht widerlegt worden ist, daß es eine völlig neue, die bisherigen Grundlagen umstoßende, "endgültige" Wuchsraumgliederung begründen würde. Auch ein neuer Gliederungsversuch muß zudem ein Provisorium bleiben, solange nicht durch eine flächendeckende Standortskartierung der immer noch lückenhafte Kenntnisstand wesentlich vertieft worden ist. Liegen doch bei weitem nicht die pollenanalytischen Unterlagen und Kartierungsergebnisse vor wie etwa in Deutschland. Und selbst dort wurde erst nach weitgehendem Abschluß jahrzehntelanger Standortskartierungen an "eine Überarbeitung der Wuchsgebietsgliederung, auch methodisch, zur Erweiterung auf außerforstliche Zielsetzungen" gedacht (SCHLENKER 1987). Der einzig gangbare Weg für Österreich kann zum derzeitigen Zeitpunkt also nur die Zusammenführung der bestehenden Gliederungen sein. Da es schon das Ziel der beiden jüngeren Konzepte war, die alte, als überholt betrachtete Gliederung TSCHERMAKS zu ersetzen, kann diese dabei unberücksichtigt bleiben. Ein Problem bleibt allenfalls die in der Praxis eingebürgerte alphanumerische Kennzeichnung der Wuchs- und Herkunftsgebiete. In vielen Belangen sind seit den älteren Konzepten aber doch zahlreiche neue Kenntnisse hinzugekommen, welche in der vorliegenden Darstellung berücksichtigt wurden: Zunächst ist die Kenntnis der natürlichen Waldgesellschaften und ihrer systematischen Stellung heute so weit fortgeschritten, daß für alle Wuchsgebiete die wichtigsten Waldgesellschaften für die jeweiligen Höhenstufen und Standorte aufgelistet werden können. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, Vermehrungsgut innerhalb der gleichen natürlichen Waldgesellschaft zu übertragen. Auch bei Transfer von Herkünften aus einem benachbarten Wuchsgebiet erleichtert der Vergleich der natürlichen Waldgesellschaften des Herkunfts- und Verwendungsortes die Einschätzung der Eignung des Pflanzgutes. Weiters kann eine überarbeitete Darstellung der Höhenstufen gegeben werden. Für diese nach pflanzensoziologischen Kriterien erstellten klimatischen Höhenstufen haben unter anderem die zahlreichen Standortserkundungen der FBVA und zuletzt die Bodenzustandsinventur viele zusätzliche Informationen gebracht, vor allem über die Lage und Ausbildung der Höhenstufen in den einzelnen Wuchsgebieten. Die neue Verordnung über das forstliche Vermehrungsgut wird diese nach klimatisch-pflanzensoziologischen Kriterien erstellten Höhenstufen übernehmen. Damit ist wiederum der Transfer von Saat- und Pflanzgut auf ökologisch gleichwertige Lagen erleichtert, im Gegensatz zu den nach der derzeit geltenden Forstsaatgutverordnung unterschiedenen fixen Seehöhenangaben. Schließlich ist von der Waldbodenzustandsinventur, der Österreichischen Waldinventur und zahlreichen Einzelprojekten her umfangreiches Datenmaterial über die in den Wuchsgebieten vorkommenden Böden verfügbar, worauf in der Beschreibung der Wuchsgebiete ebenfalls in der gebotenen Kürze zurückgegriffen werden kann.

Ausblick

Für eine definitive Darstellung der Wuchsgebiete einschließlich der Aufdeckung kausaler Zusammenhänge, etwa die flächenhafte Verknüpfung von klimatischen Kennwerten und Waldgesellschaften (Indexzahlen etc.) fehlen immer noch ausreichende Unterlagen. So sind die bisher bei den Wuchsgebieten angeführten Klimarahmen aus oft unzulässiger Extrapolation von Mittelwerten weniger Talstationen abgeleitet und bestenfalls halbquantitativ. Ein Projekt zur Definition und flächenhaften Ermittlung forstökologisch relevanter Klimakennziffern wurde an der FBVA soeben begonnen. In Baden-Württemberg wurde schon vor Jahren ein selbständiges Klimatypen-System vorgeschlagen (SCHLENKER 1975, 1987), das die Regionalwaldgesellschaften als Ordnungsprinzip für eine zukünftige Vereinheitlichung der Wuchsgebiete Deutschlands ergänzen soll. Vor allem sollen dazu für die Vegetation wirksame klimatische Schwellwerte gesucht werden. Ein anderes, erst kürzlich initiiertes Langzeitprojekt der FBVA, eine "genetische Inventur Österreichs" mittels Isoenzym- und DNA- Untersuchungen (GEBUREK ET AL. 1994) wird vor allem zur Kenntnis der genetisch-geographischen Differenzierung der Baumarten beitragen. Die vielfältigen derzeit laufenden pflanzensoziologischen Arbeiten lassen in naher Zukunft eine dichtere zumindest punktuelle Information über aktuelle und potentielle natürliche Waldvegetation erwarten. Den abschließenden Schritt kann aber wohl nur eine flächendeckende Standortskartierung bieten.


Grundlagen und Überlegungen zur neuen Wuchsgebietsgliederung

Gliederungsargumente

Im Sinne möglichst vielseitiger Anwendung sollen sich die forstlichen Wuchsgebiete an einer allgemeinen naturräumlichen Gliederung orientieren. Nur so können sie mit anderen Fachbereichen, z.B. den landwirtschaftlichen Produktionsgebieten, in Einklang gebracht werden. Grundsätzlich werden Landschaftskomplexe mit charakteristischer Verknüpfung von physiographisch- geologischen und klimatischen Eigenschaften unterschieden. Nach Möglichkeit sollen sie üblichen geographischen Landschaftsbegriffen entsprechen. Im Vordergrund der natürlichen Gebenheiten steht das Regionalklima. Ein genereller Gradient zunehmender Wärme von Norden nach Süden und ein solcher zunehmender Kontinentalität von Westen nach Osten wird durch die Barriere der Alpen modifiziert und ergibt so die bekannten Klimazonen des Alpenraumes, welche auch für die Ausprägung der Vegetationszonen maßgeblich ist. Das zweite naturräumliche Kriterium sind das Grund--gestein und die Landform. Sie sind gleichzeitig maßgebend für die Bodenbildung und den Wasserhaushalt. Große geomorphologische Einheiten sollten jedenfalls berücksichtigt werden. Ein Beispiel dazu ist die Böhmische Masse. Im einzelnen kann die Gewichtung der Faktoren abweichen. Meist hat aber das Klima Vorrang: so erstreckt sich die geomorphologisch so wohldefinierte Landschaftseinheit der Nördlichen Kalkalpen über drei markante, die Vegetationsdecke prägende und selbst das Vorkommen der Hauptbaumarten bestimmende Klimazonen (von den Randalpen bis zu den kontinentalen Innenalpen), und muß deshalb aufgeteilt und den entsprechenden Wuchsgebieten zugeordnet werden. Der entscheidende Indikator für die Abgrenzung der Wuchsgebiete sind jeweils die Regionalwaldgesellschaften. Darüberhinaus sollen die Wuchsgebiete auch der forstgenetischen Differenzierung der Baumarten gerecht werden, die von der postglazialen Einwanderungsgeschichte und den bis heute herrschenden Selektionsbedingungen geprägt ist. Die Einwanderungswege könnten dabei durchaus eine andere, von den gegenwärtigen standörtlichen Randbedingungen abweichende Gliederung begründen. Doch leiten sich auch von der Einwanderungsgeschichte Waldentwicklungstypen ab, welche nach dem derzeitigen Wissensstand offensichtlich mit den großen Naturräumen korrespondieren (KRAL 1974, 1994) Die Grenzen der Wuchsgebiete sind in der Natur meist breite Übergangszonen. Oft durchdringen sich benachbarte Naturräume inselartig. Jede Grenzziehung muß daher vereinfachend und mehr oder weniger willkürlich erfolgen. Sie wird sich als Kompromiß mit den praktischen Erfordernissen im Zweifel an markanten Geländelinien, wie Flußläufen oder Kammlinien, ja selbst an politischen Grenzen orientieren. Die vertikalen Klima- und Vegetationsgürtel überlagern im Bergland die regionale Eigenart der Wuchsgebiete ganz wesentlich. Waldbaulich und für Herkunftsfragen haben sie sogar Vorrang vor den Wuchsgebieten. In Deutschland wurde dem Rechnung zu tragen versucht, indem die Höhenstufen als zonale Gebiete in die Wuchsraumgliederung eingehen (z.B. "submontaner Schwarzwald"). Auch sind die Klimatypen dort Höhenzonen-Typen, allenfalls modifiziert nach der regionalen Humidität (z.B. "siccoplanar", "humidoplanar" bzw. "atlantisch-submontaner Bu-Ei-Ta-Wald"). Dieses Vorgehen ist allerdings nur in Räumen mit wenig ausgeprägtem Relief möglich. So ist etwa die pannonische Niederung durch das Vorherrschen der planar-kollinen Stufe gekennzeichnet. Die Erhebung des Leithagebirges muß aber als Höhenstufe diesem Raum zugeordnet werden und nicht etwa - wegen der Höhenlage - einem benachbarten Randgebirge. In den stark gegliederten Berglagen der Alpen ist eine regionale Darstellung von Höhenstufen nicht möglich. Auch der Versuch, die Wuchsgebiete durch höhenzonal vorherrschende Waldgesellschaften zu charakterisieren, muß scheitern. Auch in Deutschland wird zunehmend die separate Höhenstufengliederung innerhalb der Wuchsbezirke als notwendig erachtet. Zumindest wird zwischen "regionalen" und "zonalen" Höhenstufen bzw. "klimatisch uneinheitlichen Wuchsbezirken" unterschieden. Letztere sind in Österreich die Regel. Die beiden älteren Wuchsgebietsgliederungen von Mayer und der FBVA tragen der markanten Gliederung der österreichischen Landschaft Rechnung, in welcher mehrere große europäische Klima- und Vegetationsbereiche aufeinandertreffen. So ist es nicht verwunderlich, daß sie gemeinsame Grundzüge aufweisen und auch im Detail oft gar nicht so stark voneinander abweichen. Vor allem die außeralpinen Gebiete sind durch ihre geomorphologische und klimatische Eigenart als Wuchsräume vorgegeben und ihre Abgrenzung daher bei beiden Gliederungen nahezu identisch. Eher ist es die Rangordnung der Kriterien und damit die Einheitenhierarchie, welche von den Konzepten unterschiedlich gesehen wird. TSCHERMAK und MAYER wählten eine mehrstufige, hierarchische Gliederung. Sie bietet den Vorteil, daß die Gebiete nach Bedarf zu übergeordneten Einheiten zusammengefaßt werden können. Die Anforderungen sind diesbezüglich sehr unterschiedlich: Die Überwachung der Saatgutherkünfte ist schon mit wenigen Einheiten überfordert, zumal diese mit den - notwendigen - Höhenstufen ohnehin zu einer großen Anzahl multipliziert werden. Eine waldbauliche Standortsbeurteilung hingegen kann an der Vielfalt der Naturlandschaft nicht vorbeigehen und muß an einer feineren Differenzierung festhalten (auch Bayern unterscheidet z.B. 121 Teillandschaften!). Anderseits haben solche hierarchische Gliederungen den Nachteil, daß damit "Verwandtschaftsgrade" festgelegt werden müssen, was gar nicht so leicht möglich ist. Die bisherige "Wuchsraumgliederung" der FBVA ist dem aus dem Wege gegangen, indem sie die Gebiete einfach gleichrangig aneinander gereiht und durchnumeriert hat. Im Ausland überwiegen die mehrstufigen Gliederungen und der internationale Trend dürfte dorthin gehen. In Baden-Württemberg z.B. werden 4 Stufen (Wuchsgebiete, Wuchsbezirksgruppen, Wuchsbezirke, Teilbezirke) unterschieden) unterschieden. Die neue bundesdeutsche Gesamtgliederung benützt sogar 6-stellige Code-Ziffern, welche aber gewiß nicht mehr sehr einprägsam sind. Nach allen diesen Überlegungen wurde für das vorliegende Konzept einer zweistufigen hierarchischen Gliederung der Vorzug gegeben. Allerdings muß dabei eine etwas unterschiedliche Abgrenzungsqualität in Kauf genommen werden. Es wurden eine Reihe von Varianten erwogen, doch verbleibt in jedem Falle ein Rest von Flächen, der sich nicht problemlos übergeordneten Einheiten zuordnen läßt. Mit den bisher eingebürgerten und schon auf manchen umfangreichen Datensystemen festgelegten Bezeichnungen muß bei jeder gewählten Variante gebrochen werden. In dieser Richtung war die Wahl offen.

Begriffsbestimmungen

Hauptwuchsgebiete

Hauptwuchsgebiete sind übergeordneten Einheiten zusammengefaßte, ökologisch verwandte Wuchsgebiete, deren Bezeichnung der großgeographisch - klimatischen Landschaftsgliederung (z.B. nördliche Randalpen, Sommerwarmer Osten) entspricht. Sie dienen v.a. großräumigen Vergleichen und statistischen Auswertungen.

Wuchsgebiete

Wuchsgebiete sind nach forstökologischen Gesichtspunkten gefaßte Großlandschaften (Naturräume) mit weitgehend einheitlichem Klimacharakter und einheitlichen geomorphologischen Grundeinheiten. Sie sind durch eine gesetzmäßige Folge von Standorten und einen entsprechenden Waldgesellschaftskomplex gekennzeichnet. Gleiche morphologische und edaphische Bedingungen führen in verschiedenen Wuchsgebieten hingegen häufig zu unterschiedlichen Waldgesellschaften. Die großräumigen Eigenschaften sind mit natürlichen Leitgesellschaften korreliert. Das Wuchsgebiet kann sich mit dem Verbreitungsgebiet einer Waldgesellschaft decken. Die meisten Wuchsgebiete umfassen eine vertikale Zonierung in mehrere Höhenstufen.

Wuchsbezirke

sind Untereinheiten der Wuchsgebiete, Teillandschaften mit einheitlichem physiographischen und forstökologischen Charakter. Sie sind durch ein enger gefaßtes Regionalklima, geringe Zahl der Ausgangssubstrate und eine typische, landschaftsbeherrschende regionale Waldgesellschaft gekennzeichnet. Im Zuge von Pilot-Standortskartierungen wurden in einzelnen österreichischen Wuchsgebieten bereits Wuchsbezirke ausgeschieden. Eine durchgehende Aufgliederung in Wuchsbezirke liegt für Österreich jedoch noch nicht vor.

Höhenstufen

sind in vertikaler Richtung aufeinanderfolgende Klima- und Vegetationsgürtel, welche die regionale Eigenart der Wuchsgebiete überlagern. Die einzelnen Höhenstufen sind nach klimatisch-pflanzensoziologischen Gesichtspunkten und nicht nach bestimmten Seehöhenwerten definiert. Die bei den einzelnen Wuchsgebieten angeführten Höhenangaben sind lediglich Rahmenwerte, innerhalb welcher die Höhenstufengrenzen dort je nach lokalen Standortsbedingungen schwanken. Für praktische Zwecke, z.B. als rechtliche Grundlage für das Forstliche Vermehrungsgut werden die Höhenstufen entsprechend der nachfolgenden Gliederungsübersicht zu sogenannten Höhengürteln zusammengefaßt:

Höhengürtel Höhenstufe
Tieflage kollin (-planar)
  submontan
Mittellage tiefmontan
  mittelmontan
  hochmontan
Hochlage tiefsubalpin
  hochsubalpin

Beschreibung der Höhenstufen

Die Begriffe der alpinen Höhenstufen, wie sie vor allem MAYER (1974, 1984) und MAYER ET AL. (1971) verwenden, haben sich anstelle früherer, nur regional gültiger Gliederungen - wie "Untere Buchenstufe" etc. für Oberösterreich (HUFNAGL 1954) oder "Kühle Waldstufe" etc. (ECKMÜLLNER-SCHWARZ 1954) - allgemein durchgesetzt.
Einander entsprechende Höhenstufen treten in allen inner- und außeralpinen Berglagen auf, doch haben sie in den einzelnen Wuchsgebieten jeweils eine spezifische Ausbildung. Sie sind durch bestimmte Leitgesellschaften (klimabedingte Schlußwaldgesellschaften mittlerer Standorte) charakterisiert (MAYER 1984). Daneben ist noch die unterschiedliche Höhenlage der Stufen für ein Wuchsgebiet kennzeichnend, mitunter mehr als die "Höhenstufenqualität".
Einen ausführlichen Versuch, die Höhenstufen des Alpenraumes und der benachbarten Gebirge zu parallelisieren, hat in neuerer Zeit OZENDA (1988) vorgelegt.
Da auch heute noch in der Literatur (z.B. MAYER 1974, WAGNER 1985, OZENDA 1988, NIKLFELD 1993) manche Höhenstufenbezeichnungen mehrdeutig und je nach Autor unterschiedlich verwendet werden, sollen im folgenden die hier verwendeten Begriffe v.a. in Anlehnung an NIKLFELD (1993) erläutert und konkretisiert werden.
Die kolline Stufe ist durch Eichen-Hainbuchenwälder und Eichenwälder gekennzeichnet. Unter pannonisch-subkontinentalem, mitteleuropäisch-subozeanischem und submediterran-illyrischem Klimaeinfluß liegen unterschiedliche, geographisch vikariierende Waldgesellschaften vor. Im illyrischen Gebiet (SE-Alpen, nordwestl. Balkanhalbinsel) spielen v.a. auch Blumenesche und Hopfenbuche eine wichtige Rolle.
Auf eine Unterscheidung einer eigenständigen planaren Stufe wird hier verzichtet, da wenigstens bei uns eine stichhältige pflanzensoziologische Charakterisierung und Abgrenzung derzeit noch auf Schwierigkeiten stößt und sie von verschiedenen Autoren unterschiedlich definiert wird. Zudem sind die in Frage kommenden Gebiete weitgehend in Ackerland umgewandelt, sofern es sich nicht um Sonderstand-orte (z.B. Aubereiche, Sandflächen im Marchfeld, Salzböden) handelt. Im Wuchsgebiet 8.1 (Pannonisches Tiefland), wo allenfalls eine planare Stufe zu unterscheiden wäre, wird diese im Rahmen der kollinen Stufe mitbehandelt.
Als submontane Stufe wird der Übergangsbereich zwischen der kollinen und der tiefmontanen Stufe bezeichnet. Hier kommt die Vegetation beider Stufen miteinander verzahnt vor, wobei aber unterschiedliche Positionen im Standortsmosaik eingenommen werden. Beispielsweise werden im östlichen Wienerwald Sonnhänge v.a. von Eichen-Hainbuchenwäldern, Schatthänge von Buchenwäldern bestockt. Dabei sind den Eichen-Hainbuchenwäldern Buchen beigemischt und umgekehrt den Buchenwäldern Eichen und Hainbuchen. Durch die Bewirtschaftung kann es leicht zu einem Baumartenwechsel kommen, sodaß etwa durch Niederwaldbetrieb Eichen-Hainbuchenwald aus einem Buchenwald entsteht.
Entsprechend dem Kontinentalitätsgefälle ist die montane Stufe außerhalb der Alpen und in den Rand-alpen durch Buchen- bzw. Fichten-Tannen-Buchenwälder, in den Zwischenalpen durch Fichten-Tannenwälder und in den Innenalpen durch Fichtenwälder gekennzeichnet.
Ihre Grenze gegen die subalpine Stufe wird durch die Obergrenze von Buche und Tanne markiert. Schwierigkeiten ergeben sich dort, wo Tanne und Buche aus regionalklimatischen Gründen (Innenalpen) bzw. nutzungsbedingt fehlen. Hier kann die Obergrenze von Bergahorn, Grauerle und Rotföhre (als bestandsbildende Baumart) für die Abgrenzung herangezogen werden. Weiters sind montane gegenüber tiefsubalpinen Fichtenwäldern bestandesstrukturell (geschlossener Hochwaldcharakter) und durch die Zusammensetzung der Krautschicht unterscheidbar. Beispielsweise reichen die montanen Arten Wimper-Hainsimse (Luzula pilosa), Schattenblümchen (Maianthemum bifolium), Hasenlattich (Prenanthes purpurea) oder Buchenfarn (Thelypteris phegopteris) nur selten in die tiefsubalpine Stufe.
Die beträchtliche Höhenspanne kann noch in eine tiefmontane, eine mittelmontane und eine hochmontane Stufe untergliedert werden.
Die tiefmontane Stufe ist durch ein Optimum der Buche ausgezeichnet. In den Buchenbeständen der Randalpen spielt die Fichte nur eine untergeordnete Rolle. Tanne, Rotföhre (Eiche) sind mit wechselnden Anteilen beigemischt. An ihrer klimatischen Grenze in den Zwischenalpen kommt der Buche durchwegs nur in der tief(-mittel)montanen Stufe nennenswerte Bedeutung zu. Die mittelmontane Stufe stellt den Kernbereich der montanen Stufe dar. Sie wird in den Randalpen durch Fichten-Tannen-Buchenwälder, in den Zwischenalpen durch Fichten-Tannenwälder und in den Innenalpen durch Fichtenwälder gekennzeichnet. Die Fichte ist hier in allen Wuchsgebieten maßgeblich am Aufbau der Leitgesellschaften beteiligt. Esche und Sommerlinde überschreiten in ihrer Höhenverbreitung die mittelmontane Stufe nur selten.
In der hochmontanen Stufe ist ein regional unterschiedliches Verhalten der Buche zu beobachten. Während in den schneereichen südlichen Kalk-Randalpen Buchenbestände mit vermindertem Anteil von Fichte und Tanne stocken (ZUKRIGL 1989), zeigt die Buche im relativ schneearmen, silikatischen Steirischen Randgebirge gegenüber der mittelmontanen Stufe verminderte Vitalität, und tritt nur mehr beigemischt in Fichten-Tannenwäldern auf (ZUKRIGL 1973). Zur Unterscheidung der hochmontanen gegen die mittelmontane Stufe können in den Ostalpen einige Arten der Krautschicht, z.B. Große Hainsimse (Luzula sylvatica), Woll-Reitgras (Calamagrostis villosa), Rost-Segge (Carex ferruginea) oder Hochstauden wie etwa Grauer Alpendost (Adenostyles alliariae) herangezogen werden.
Die tiefsubalpine Stufe wird überall von Fichtenwäldern gebildet, denen Lärche und in den Innenalpen Zirbe beigemischt ist. Im typischen Fall handelt es sich um aufgelockerte Bestände mit Rottenstruktur, aufgebaut aus langkronigen Einzelbäumen. Tanne und Laubbäume (außer Grünerle, Birke, Eberesche) fehlen hier im allgemeinen. Die Rotföhre, in den Randalpen kaum die mittelmontane Stufe überschreitend, reicht nur in den Innenalpen vereinzelt in die tiefsubalpine Stufe.
Am besten ausgebildet ist die Höhenstufe in den Innen- und Zwischenalpen. In den Kalk-Randalpen (z.B. Karawanken) sind aus orographischen Gründen (waldfreie Felsstandorte, Schutthalden) die subalpinen Fichtenwälder oft nur fragmentarisch vorhanden und durch Latschenbestände ersetzt, zumal durch die hochansteigende Buche und die randalpin gedrückte Waldgrenze ihr Höhenbereich ohnehin eingeschränkt ist.
Die hochsubalpine Stufe wird von Zirbe, Lärche und Latsche (Grünerle) gebildet. In den Innenalpen und z.T. auch in den Zwischenalpen ist der Lärchen-Zirbenwald die Leitgesellschaft. In den Randalpen treten Latschengebüsche an seine Stelle. Lockere Zirbenbestände mit Latsche und Lärche nehmen in den Kalk-Zwischenalpen eine vermittelnde Stellung ein.
Diese Höhenstufe ist durch die Almwirtschaft sehr stark verändert. Besonders in den silikatischen Zentralalpen wurden die Lärchen-Zirbenwälder groß-flächig durch Weiderasen ersetzt. In den Kalkalpen sind Zirbenbestände nur mehr fragmentarisch erhalten geblieben. Die dort großflächig vorhandenen Latschengebüsche sind mindestens z.T. anthropogene Ersatzgesellschaften für hochsubalpine Lärchen(-Zirben)wälder oder tiefsubalpine Fichtenwälder.

Beschreibung der Wuchsgebiete

Gliederungsübersicht

Die Gliederung umfaßt 22 Wuchsgebiete, die in 9 Hauptwuchsgebiete zusammengefaßt sind:

1. Innenalpen

1.1
1.2
1.3
Innenalpen - kontinentale Kernzone
Subkontinentale Innenalpen - Westteil
Subkontinentale Innenalpen - Ostteil
2. Nördliche Zwischenalpen

2.1
2.2
Nördliche Zwischenalpen - Westteil
Nördliche Zwischenalpen - Ostteil
3. Östliche und Südliche Zwischenalpen

3.1
3.2
3.3
Östliche Zwischenalpen - Nordteil
Östliche Zwischenalpen - Südteil
Südliche Zwischenalpen
4. Nördliche Randalpen
4.1
4.2
Nördliche Randalpen - Westteil
Nördliche Randalpen - Ostteil
5. Östliche Randalpen


5.1
5.2
5.3
5.4
Niederösterreichischer Alpenostrand (Thermenalpen)
Bucklige Welt
Ost- und Mittelsteirisches Bergland
Weststeirisches Bergland
6. Südliche Randalpen
6.1
6.2
Südliche Randgebirge
Klagenfurter Becken
7. Nördliches Alpenvorland
7.1
7.2
Nördl. Alpenvorland - Westteil
Nördl. Alpenvorland - Ostteil
8. Sommerwarmer Osten
8.1
8.2
Pannonisches Tief- und Hügelland
Subillyrisches Hügel- und Terrassenland
9. Mühl- und Waldviertel
9.1
9.2
Mühlviertel
Waldviertel

Erläuterungen zum nachfolgenden Text:

Zu jedem Wuchsgebiet werden die korrespondierenden Einheiten der weiter vorne diskutierten älteren Gliederungen angeführt; sie werden mit folgenden Kurzbezeichnungen zitiert:
"Tschermak", "Mayer" (=Fassung MAYER ET AL. 1971) und "Kartierung"(= FBVA-Standortskartierung), sowie "Schwackhöfer" für die landwirtschaftlichen Kleinproduktionsgebiete nach Schwackhöfer 1966).
Zu den Klimabeschreibungen werden jeweils Klimadiagramme nach WALTER & LIETH (1960 USW.) für einige charakteristische Stationen im Wuchsgebiet angeführt.
Die (%)- Angaben bei den Böden bedeuten die von der Österreichischen Forstinventur 1971-1980 erhobenen Flächenanteile dieser Bodenformen-Gruppen am Ertragswald der korrespondierenden "Wuchsräume" (nach FBVA-"Kartierung"), soferne diese Daten zumindest als Schätzwerte auf die neuen Wuchsgebiete übertragbar oder umrechenbar waren. Zu dieser Umrechnung bzw. zur Beurteilung der Übertragbarkeit wurden verschiedene Hilfsparameter der Forstinventur selbst sowie die geologische Karte, diverse Literatur und die Daten der Waldbodenzustandsinventur (FORSTLICHE BUNDESVERSUCHSANSTALT WIEN 1992) herangezogen. Wo die neuen Wuchsgebiete sehr stark von den alten Wuchsräumen abweichen und diese Umrechnung nur sehr unsicher ist, sind die Zahlen mit "*" gekennzeichnet. ">" sowie "<" bedeutet "zumindest" bzw. "höchstens".
Für die Kurzcharakteristik der einzelnen Wuchsgebiete wurden neben zahlreichem Datenmaterial die Beschreibungen in MAYER ET AL. (1971) sowie die Angaben in der "Dienstanweisung der Österreichischen Forstinventur" (ANONYM 1981) herangezogen. Für Ostösterreich wurden Angaben von ZUKRIGL (1973, 1989) übernommen, für die einzelnen Wuchsgebiete ferner die zahlreichen Standortserkundungen und Regionalbeschreibungen aus dem Institut für Standortskunde der FBVA Wien berücksichtigt: JELEM (1961, 1967, 1969, 1976, 1979); JELEM & KILIAN (1964, 1966, 1971, 1975); JELEM ET AL. (1962); KARRER (1989), KARRER & KILIAN (1990); KILIAN (1963); KILIAN & JELEM (1975); MÜLLER (1977); ZUKRIGL (1969); ZUKRIGL ET AL. (1963); ZUKRIGL & KILIAN (1966). Eine wichtige Quelle besonders für die Festlegung der Höhenstufen war die Karte der aktuellen Vegetation von Tirol: MEISEL ET AL. (1983, 1984), PITSCHMANN ET AL. (1970, 1971, 1973, 1974, 1980), SCHIECHTL & STERN (1975, 1976), SCHIECHTL ET AL. (1982, 1987, 1988).
Die Angaben zu den Waldgesellschaften der einzelnen Wuchsgebiete beziehen sich auf die potentiell natürliche Waldvegetation der jeweiligen Höhenstufen und Standorte. Die aktuellen Bestände und ihre Bodenvegetation können durch die vielfältigen historischen und rezenten menschlichen Einflüsse stark davon abweichen. Hervorgehoben sind jene Waldgesellschaften, die das Wuchsgebiet charakterisieren bzw. deren Verbreitung zur Abgrenzung der jeweiligen Höhenstufe und/oder des Gebiets verwendet wurden (Leitgesellschaft, Regionalwaldgesellschaft).
Als wichtige Quelle diente dabei die soeben fertiggestellte Gesamtdarstellung der Waldgesellschaften von MUCINA ET AL. (1993).
Die deutschen Namen der Waldgesellschaften orientieren sich soweit wie möglich an MAYER (1974). Es waren aber in vielen Fällen doch durch eine abweichende Umgrenzung der Gesellschaften Änderungen notwendig.
Die wissenschaftlichen Bezeichnungen der Waldgesellschaften folgen im wesentlichen MUCINA ET AL. (1993). Dieses Werk kann zusammen mit MAYER (1974) als weiterführende Informationsquelle zu den hier erwähnten Waldgesellschaften dienen. Zusätzliche von uns verwendete Literatur, auf deren Zitierung hier aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichtet wird, ist dort angeführt. In einigen Fällen, in denen MUCINA ET AL. (1993) von MAYER (1974) abweichen, ist der bisher verwendete Name ebenfalls genannt.
An der Praxis, mittel- bis hochmontane Fichten-Tannen-Buchenwälder als Höhen-Ausbildungen von den entsprechenden sub- bis tiefmontanen Buchenwaldgesellschaften als (Abieti-)Fageta (z.B. Helleboro nigri-(Abieti-)Fagetum) zu unterscheiden (vgl. ZUKRIGL 1973, 1989), wird festgehalten.
In einem Fall, nämlich beim mittel- bis hochmontanen Wollreitgras-Fichten-Tannen-Buchenwald (Calamagrostio villosae-(Abieti-)Fagetum) der Böhmischen Masse wurde in Anlehnung an OBERDORFER (1992) eine Assoziation eingeführt, die weder bei MUCINA ET AL. (1993), noch bei MAYER (1974) berücksichtigt wurde.
Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei an dieser Stelle erwähnt, daß der wissenschaftlichen Benennung der Waldgesellschaften nur eingeschränkt der Charakter einer Beschreibung zukommt. Der "Code der pflanzensoziologischen Nomenklatur" (BARKMAN & AL. 1986) räumt der eindeutigen Bezeichnung und dem Prioritätsprinzip Vorrang ein, läßt aber nur höchstens zwei Artnamen zur Benennung der Waldgesellschaft zu. Damit ist aber angesichts der großen standörtlichen und floristischen Vielfalt unserer Wälder und der in der Regel recht großen ökologische Amplitude besonders der dominant auftretenden Waldpflanzen eine Charakterisierung der Waldgesellschaft durch die Namensgebung kaum durchführbar. Dem Zweck einer Beschreibung können eher den örtlichen Verhältnissen angepaßte deutsche Bezeichnungen gerecht werden, die dann parallel zu den wissenschaftlichen Namen, aber nur lokal/regional verwendbar wären. Die wissenschaftlichen Namen dienen v.a. der eindeutigen Benennung und der Einordnung in das überregionale System der Pflanzengesellschaften.

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