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Wo befinden sich lokale Anlaufstellen.
Wer kann Betreuung bzw. Arbeiten im Wald durchführen? |
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Für Fragen zum Themenkomplex Borkenkäfer - Borkenkäferschäden stehen Ihnen die Mitarbeiter des Instituts für Waldschutz des BFW zur Verfügung.
Unter spezieller Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse und der Landesgesetze erhalten Sie Informationen über die
Durchführung von Schlägerungen, Entrindungs- bzw. Häckselarbeiten,
Holzlagerung und gemeinschaftliche Holzvermarktung,
Verwendung von Stammschutzmitteln, Fangbäumen bzw. Pheromonfallen,
Förderungen (Fangbaumlegung, Holzlagerung, Neuaufforstungen, etc.),
beim Forstdienst der zuständigen Bezirkhauptmannschaft (Bezirksforstinspektion),
der Bezirksstelle der Landes-Landwirtschaftskammer.
Bezirkshauptmannschaften bzw. Bezirksforstinspektionen in den Bundesländern:
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Links zu österreichischen Bundes- und Landesdienststellen:
Rechtsinformationssystem (RIS)
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