§ 8 Arbeitsmittelverordnung - Überprüfung von Seilwinden und Krananhängern

Kurstermin verstrichen
Kursinformation
Kursnummer GM21-163
Beginn 17.12.2021 09:00
Ende 17.12.2021 16:00
Veranstaltungsort Fostlichen Ausbilungsstätte Traunkirchen
Min. Teilnehmer
Max. Teilnehmer 15 
Anmeldeschluss 01.12.2021 
Teilnahmevoraussetzung  
 
Beschreibung Seilwinden sind laut § 8 der Arbeitsmittelverordnung mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Die Forstliche Ausbildungsstätte Traunkirchen verfügt über einen Seilwindenprüfstand, damit können Traktorseilwinden auf ihre Zug- und Haltekraft getestet werden. In Zusammenarbeit mit einem Zivilingenieur wird so die wiederkehrende Prüfung durchgeführt. Kommen sie mit ihrer Seilwinde zu uns und erfahren sie wie viel Tonnen ihre Seilwinde zieht. Auch die technische Überprüfung von Krananhängern ist an diesem Tag möglich.
Veranstaltungstyp Seminar
Mitzubringen
Kursbetreuer Hanousek Wolfgang 
Ansprechperson Brunner Alexandra 

Kurskosten
Kursbeitrag 90,00 
Verpflegungskosten  
Kosten Nächtigung  

Förderung
Programm Ländliche Entwicklung Nein 
Teilnehmerförderung möglich Nein 
Förderung über Bildungskonto  
Antragsdokumente