| Bundesamt für Wald | ![]() |
Das Bundesamt für Wald zeichnet für den Vollzug des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes und des Pflanzenschutzgesetzes (Amtlicher Pflanzenschutzdienst für Forstpflanzen und Holz) sowie für die Umsetzung von FLEGT (Forest Law Enforcement, Governance and Trade; Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstbereich) mit dem Holzhandels-Legalitätgesetzes als nationale Gesetzesgrundlage, basierend auf der Rats-Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und der Kommissions-Verordnung (EG) Nr. 1024/2008, verantwortlich.
Dabei berücksichtigt es die Bedürfnisse der Praxis und der Gesellschaft. In diesem Sinne unterstützt es die Organe der Republik bei ihren gesetzlich verpflichtenden und politisch geforderten Aufgaben in den Bereichen Wald, Wassereinzugsgebiete, Schutz vor Naturgefahren, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Entwicklung der Landschaft sowie der Kontrolle gegen den Handel mit illegal geschlägertem Holz und daraus erzeugten Holzprodukten, betreffend hauptsächlich Tropenholz und Tropenholzprodukte.
Das BFW arbeitet eng mit anderen österreichischen und internationalen Behörden und Institutionen zusammen, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union.
| Das Bundesamt für Wald ist eine Dienststelle des BMLFUW. | ![]() |


