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Biomonitoring mit Waldbäumen - ein Instrument zur Umweltkontrolle

Das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald ist laut Gesetz verpflichtet, den Zustand der österreichischen Wälder zu überprüfen und Veränderungen festzustellen. Das Institut für Immissionsforschung und Forstchemie ist für die Erfassung und Dokumentation waldschädigender Luftverunreinigungen zuständig. Ein taugliches Instrumentarium der Umweltkontrolle stellen neben registrierenden und integrierenden Messmethoden Bioindikationsverfahren dar.

Zahlreiche Methoden wurden entwickelt und durch die nahezu 150jährige Forschung auf dem Gebiet der Rauchschäden war es möglich, gesetzliche Grenzwerte festzuschreiben. Das Österreichische Forstgesetz nennt Grenzwerte für SO2, HF, HCl, NH3 in der Luft, Ca, Mg, Pb, Cu, Zn, Cd im Staub sowie S, F, Cl, N, P, K, Ca und Mg in Blattorganen.

Zusätztlich können die Grenzwerte der EU Regulierung 1999/30/EG für SO2 und NOx in der Luft zum Schutze des Waldes, festgeschrieben im Immissionsschutzgesetz Luft, angewendet werden.

Zahlreiche Beweissicherungsverfahren wurden auf der Basis der Bioindikation mit Nadeln durchgeführt. Pro Jahr werden vom Institut für Immissinsforschung und Forstchemie ca. 200 Gutachten erstellt. Als Beispiel aus der Vergangenheit soll die immissionsökologischen Studie im Bereich der Blei und Zinkhütte Arnoldstein in Kärnten genannt werden, aktuelle Beispiele betreffen den Nachweis der Schädigung von Waldbäumen durch eine Ziegelei und die Bewertung der Schäden an Bäumen durch Auftausalze.

Ein aktuelles Beispiel der Nutzung von Luftmessdaten, unter Zugrundelegung zahlreicher begleitender Studien, ist das Nachtfahrverbot von Lastkraftwagen auf einem definierten Streckenabschnitt der Inntalautobahn während der Nachtstunden in den Wintermonaten.

04.01.06 | Herman, F.
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