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Integrierter Forstschutz
Forstliches Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis 2012
In der Forstwirtschaft dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG, BGBl. 60/1997) zugelassen wurden.

Verzeichnis im Forst zugelassener Pflanzenschutzmittel 2012

Bekämpfung von Insekten und anderen Arthropoden

Bekämpfung von Weichtieren und Nagetieren

Molluskizide

Molluskizide Deutschland (keine Einträge)
Rodentizide Deutschland

Bekämpfung von Pilzkrankheiten

Bekämpfung von Pflanzen in Forstkulturen

Mittel zur Verhütung von Wildschäden

Mittel zur Fäuleverhütung nach Verletzungen

Pflanzenschutzmittel aus anderen EU-Mitgliedsländern
Aus verschiedenen EU-Staaten sind Pfanzenschutzmittel für die Verwendung in Österreich zugelassen.
Die Zulassung dieser Mittel erfolgte aufgrund eines vereinfachten Zulassungsverfahrens (siehe PMG 1975).
Mit Deutschland und den Niederlanden wurde im Rahmen eines Abkommens beschlossen, dass alle PSM
die in diesen beiden Länder zugelassen sind, automatisch auch in Österreich zugelassen sind.
In den folgenden Listen finden sie alle Mittel, die in Deutschland eine Zulassung für "Forst" aufweisen. Die
unterlegten Mittel sind in Österreich sind zum Vertrieb in Österreich angemeldet und können daher in
Österreich erworben werden.

Auskünfte

Auskünfte über die richtige Verwendung forstlicher Pflanzenschutzmittel erhalten Sie bei:
Dipl.-Ing. Bernhard Perny, Institut für Waldschutz, Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
E-Mail: bernhard.perny@bfw.gv.at, Tel: 01-878 38 / 1103
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Begriffsbestimmung

Pflanzenschutzmittel sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind,
  1. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen,
  2. in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z.B. Wachstumsregler),
  3. unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen.

Mittelprüfung

Im Zulassungsverfahren für forstliche Pflanzenschutzmittel prüft die Bundesamt und Forschungszentrum für Wald deren biologische Wirksamkeit.

Amtliches Pflanzenschutzmittelverzeichnis

Das amtliche Verzeichnis aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel kann bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES, A-1226 Wien, Spargelfeldstraße 191, Tel. 01/ 732 16-0) zum Preis von EUR 7.62.- plus Porto erworben werden. Im Verzeichnis werden aus Platzgründen die Anwendungsbestimmungen nur stichwortartig wiedergegeben.

Detailinformationen sind aus dem Verzeichnis der AGES bzw. der Etikette der Handelspackungen zu entnehmen

Weitere Bestimmungen

Beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel müssen neben den Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes auch die Rechtsvorschriften des Chemikaliengesetzes einschließlich der darauf beruhenden Verwaltungsakte, soweit sie Pflanzenschutzmittel betreffen (Einstufung, Kennzeichnung, Giftbezugsbewilligung usw.), beachtet werden.

Informationen zu Risiken und Sicherheitsratschläge

Weitere umfassende Informationen über allfällige Gefährlichkeitsmerkmale gem. § 2 Abs. 5 ChemG, können den jeweiligen Kennbuchstaben und den dazugehörigen Risikosätzen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze) entnommen werden, die auf der Verpackung aufscheinen.
16.10.12 | Tomiczek Ch.; Korbel B.; Perny, B.
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