Amtlicher Pflanzenschutzdienst
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Die weltweite Zunahme invasiver Schadorganismen (Quarantäneschädlinge) während des vergangenen Jahrzehntes ist auch in Österreich ein steigendes Problem. Gesetze auf internationaler (Europäische Union) und nationaler Ebene (österreichisches Pflanzenschutzgesetz) regeln Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Quarantäneorganismen.

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Österreichweit: Bundesamt für Wald



Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die zentrale Behörde. Sie hat das Bundesamt für Ernährungssicherheit und das Bundesamt für Wald als amtliche Stellen, die die Importkontrollen durchführen und für die internationalen Kontakte zuständig sind.
Das Bundesamt für Wald als amtlicher Pflanzenschutzdienst für Forstpflanzen und Holz ist beim Institut für Waldschutz des BFW angesiedelt. Ihm kommen folgende Aufgaben zu:
  1. Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes: Amtliche Importkontrolle
  2. Entwicklung von bundesweiten Erfassungssystemen (Monitoring) zur Überprüfung der Verbreitung von Quarantäneschädlingen und Durchführung bzw. Administration
  3. Entwicklung von Technologien zur Früherkennung von Schädlingen
  4. Erforschung neu entstandener Arten von Schadorganismen, insbesondere potenzieller Auswirkungen auf die Umwelt und die Forstwirtschaft
Die Koordination des Bundesamtes für Wald obliegt Dipl.-Ing. Hannes Krehan. Das Bundesamt verfügt über Kontrollorgane in Wien, Innsbruck, Ossiach und Gmunden.

Länderebene



Auf regionaler Ebene ist der Landeshauptmann für den amtlichen Pflanzenschutzdienst verantwortlich. Er greift für die Umsetzung auf Mitarbeiter von Forstbehörden und Landwirtschaftskammern sowie Kontrollfirmen zurück. Diese regionalen Stellen sind zuständig für:
  1. Exportkontrolle
  2. Pflanzenpass
  3. Registrierung von Firmen
  4. Betriebskontrollen
  5. Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Quarantäneschadorganismen
Amtlicher Pflanzenschutzdienst in den Ländern: Kontaktpersonen und E-Mail-Adressen
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