Institut für Waldgenetik |
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Gemäß
des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes sind Saatguthändler verpflichtet,
Angaben wie Reinheit, Keimfähigkeit bzw. Lebensfähigkeit,
Tausendkorngewicht und Anzahl der lebenden Keime pro kg zu machen. Dies gewährleistet, dass der Saatgutkäufer über die Qualität der Samen umfassend informiert wird. Somit kann er seine benötigten Aussaatmengen leicht ermitteln. Zuvor muss das Saatgut in einem fachlich befähigten Labor untersucht werden. |
Prüfung der Saatguteigenschaften
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Im Forstsamenlabor werden Saatgutanalysen für verschiedene Baumarten durchgeführt. Die wichtigsten Qualitätseigenschaften von forstlichem Saatgut werden mit international anerkannten Methoden untersucht. Die zu prüfenden Parameter sind:
R mal KF bzw. LF dividiert durch TKG mal 100 Die Untersuchungsdauer ist artspezifisch unterschiedlich und
kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Untersuchung auf Lebensfähigkeit kommt bei folgenden Baumarten zur Anwendung: Tanne, Ahorn, Buche, Esche, Zirbe, Vogelkirsche, Robinie und Linde. Die Keimfähigkeitsuntersuchung wird bei Erle, Birke, Esskastanie, Lärche, Fichte, Kiefer, Pappel, Douglasie und Eiche durchgeführt. |
Ablauf
Die Saatgutprüfung erfolgt an der Einsendungsprobe, von dieser wird anschließend auf die Qualität der gesamten Saatgutpartie geschlossen.Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Probe auch tatsächlich die gesamte Partie repräsentiert.
Von der Sorgfalt der Probenahme hängen entscheidend die Ergebnisse der Saatgutprüfung ab.
Wichtig ist, dass die Probe nicht nur aus einer Stelle innerhalb der Partie gezogen wird, sondern dass an mehreren Stellen Saatgut entnommen wird.
Die Proben sollen so verpackt sein, dass Beschädigungen auf dem Transport vermieden werden.
Wenn möglich sollte auf die Verwendung von kleinen Plastiksäcken verzichtet werden. Vor allem bei hohen Samenfeuchtigkeitsgehalten keinesfalls Plastiksäcke verwenden. Die Proben sollen möglichst unmittelbar nach erfolgter Probenahme an die Prüfstelle versandt werden. Eingesandte Proben gehen, falls nichts anderes vereinbart ist, in das Eigentum des BFW über.
Den übermittelten Saatgutproben ist unbedingt ein vollständig ausgefülltes
Untersuchungsprobenformular [63 kb] beizufügen.
Bitte folgende wichtige Hinweise [38 kb] und
Ausfüllhilfen (Beispiele) [64,6 kb] beachten!
Bei der Einsendung der Proben sind die Mindestmengen für die Saatgutuntersuchungen [63,6 kb] zu beachten.
Bei aus dem Ausland stammenden Material senden Sie bitte Herkunftszeugnisse, Lieferscheine und dgl. mit!
Unvollständiges Ausfüllen bzw. Fehlen wichtiger Daten verzögert die Untersuchung. Deshalb ersuchen wir um
vollständiges und richtiges Ausfüllen des Formulars, Sie erleichtern uns
dadurch die Arbeit.
Saatgutproben senden Sie bitte an:
Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft
(BFW),
Institut für Waldwachstum, Waldbau und Genetik, Saatgutlabor
Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien
Zusatzvermerk: Saatgutproben
Kosten
Die Kosten der Untersuchung sind in Form des BFW-Tarifs festgelegt.Derzeit gelten pro Saatgutprobe
folgende Tarife (Stand: BFW-Tarife 2021) für die Untersuchung:
Analyse | Preis (EUR) |
Reinheit | 35,00 |
Keimfähigkeit | 47,00 |
Lebensfähigkeit | 60,00 |
Tausendkorngewicht | 37,00 |
Kombi Reinheit, Tausendkorngewicht, Keimfähigkeit | 90,50 |
Kombi Reinheit, Tausendkorngewicht, Lebensfähigkeit | 102,50 |
Porto pro Versand, mindestens | 2,00 |
Kontakt
Saatgutlabor,Seckendorff-Gudent-Weg 8, 1131 Wien
E-Mail: christian.wurzer@bfw.gv.at