EUTR


Die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, kurz: EUTR) trat am 3. März 2013 in Kraft und verbietet das Inverkehrbringen von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt. Betroffen ist sowohl Holz, das in der EU geschlägert wird, als auch Holz und Holzprodukte aus Drittstaaten.

Das Bundesamt für Wald ist zuständig für die Kontrolle von Marktteilnehmern, die Holz und Holzprodukte aus Drittländern importieren sowie von Händlern innerhalb der EU und Überwachungsorganisationen.



Welche zentralen Verpflichtungen legt die EUTR fest?
Die EUTR wirkt dem Handel mit illegal geschlägertem Holz und daraus gefertigten Holzprodukten durch drei zentrale Verpflichtungen entgegen:
1. Verbot des erstmaligen Inverkehrbringens von illegal geschlägertem Holz und daraus gefertigten Produkten auf dem EU-Markt
2. Verpflichtung der Marktteilnehmer, eine Sorgfaltspflichtregelung anzuwenden
3. Aufzeichnungspflichten von Händlern, um Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten


Wer ist betroffen?
Marktteilnehmer und Händler


Wer ist ein Marktteilnehmer? Welche Pflichten hat dieser zu erfüllen?
Marktteilnehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die Holz bzw. Holzerzeugnisse in Verkehr bringt (jede erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe auf dem EU-Binnenmarkt):
1. Personen oder Firmen, die in der EU Holz ernten zum Zwecke der Verarbeitung oder der Verteilung an kommerzielle oder nichtkommerzielle Konsumenten.
2. Personen oder Firmen, die Holz u. Holzprodukte importieren zum Zwecke der Verarbeitung oder der Verteilung an kommerzielle oder nichtkommerzielle Konsumenten.
3. Personen oder Firmen, die in der EU Holz ernten oder Holz oder Holzerzeugnisse in die EU importieren ausschließlich zur eigenen betrieblichen Verwendung

Wichtig: Marktteilnehmer müssen sich in Österreich nicht registrieren. Sie sind für das Bundesamt für Wald aus den Zolldaten ersichtlich.
   
Marktteilnehmer müssen gemäß EUTR eine Sorgfaltspflichtregelung anwenden: Systematischer Ansatz der gebotenen Sorgfalt, mit dem Marktteilnehmer sich vergewissern müssen, dass sie kein Holz und keine Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen.



Wichtig:
Die Dokumente, auf die sich die Sorgfaltspflichtregelung stützt (z.B. Holzeinschlagsgenehmigungen, Transportdokumente), sind vom Marktteilnehmer auf Plausibilität (bezüglich Zeitraum, Menge, Holz- und Warenart, etc.) zu prüfen und miteinander in Zusammenhang zu bringen und sodann einer Risikobewertung zu unterziehen:
1. Zugang zu Informationen
2. Risikobewertung
3. Risikominderung wenn Ergebnis aus Schritt 2 ein nicht vernachlässigbares Risiko ergibt, dass illegales Holz/Holzprodukte auf den Markt gebracht werden.


Wer ist ein Händler? Welche Pflichten hat dieser zu erfüllen?
Händler sind Personen oder Firmen, die Holz oder Holzerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken verkaufen bzw. kaufen, die bereits auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht wurden. Sie sind verpflichtet, Aufzeichnungen über Ihre Lieferanten und Käufer zu führen und diese zumindest fünf Jahre lang aufzubewahren, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.


Welche Produkte  sind betroffen?
Die unter die EUTR fallenden Produkte sind im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 gelistet:



Wo finde ich aktuelle Informationen?
Marktteinehmer müssen im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflichtregelung umfassend aktuelle und je nach Produkt und Ursprungsland/-ländern präzise Informationen zum jeweils geplanten Import einholen.
   
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website zur EUTR laufend allgemeine Informationen, wie etwa gesetzliche Grundlagen, die zugehörigen Leitlinien (Guidance)) und die Liste der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten zur Verfügung. Des Weiteren werden dort auch aktuelle Informationen, wie z.B. Country Overviews bestimmter Holzeinschlagsländer, Briefing Notes über die relevanten Entwicklungen hinsichtlich Implementierung und Vollzug der EUTR oder auch die regelmäßig von den Mitgliedsstaaten zu legenden Berichte veröffentlicht. Alle diese und noch weitere Informationen finden Sie unter:
Es wird empfohlen, diese Website daher in regelmäßigen Abständen zu besuchen und Informationen auf deren Aktualität zu überprüfen.

Des Weiteren werden relevante Sitzungsunterlagen sowie Zusammenfassungen (Summary Records) der regelmäßig stattfindenden Meetings der Commission Expert Group on EU Timber Regulation and the Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT) Regulation im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen veröffentlicht:
https://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupdetail.groupdetail&groupid=3282&Lang=DE

Im November 2019 fand eine Informationsveranstaltung zur EUTR, organisiert von der WKO, statt. Link zu den Veranstaltungsunterlagen: https://www.wko.at/branchen/industrie/holzindustrie/eu-holzhandelsverordnung.html


Wer berät mich?
Wenden Sie sich hierzu an eine Überwachungsorganisation (Monitoring Organisation), Ihre Interessensvertretung oder einen berufsmäßigen Parteienvertreter. Eine Liste der anerkannten Monitoring Organisationen finden Sie unter:
 

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