Verpackungsholzkontrolle




Ab 1. März 2021 werden die phytosanitären Importkontrollen von Verpackungsholz aus Risiko- Ländern gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 der Kommission vom 3. Februar 2021  durchgeführt.   

Durchführungsverordnung (EU) 2021/127 der Kommission vom 3.Februar 2021 (Link zu EU-Website)


In der Delegierten VO (EU) 2019/2125 werden die zuständigen Behörden (in Österreich: Bundesamt für Wald) angehalten,  auf Basis eines risikobasierten Überwachungsplanes, Kontrollen von Waren, die mit Verpackungsholz, das im ISPM 15 Standard geregelt ist, mit Ursprung in Drittländern vor der Zollfreigabe durchzuführen.
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/127 wurde festgelegt, welche Warengruppen auf Basis der internationalen Beanstandungsmeldungen ab 1.3.2021 melde- und kontrollpflichtig sind. Die neuen Bestimmungen sind in der Verordnung 01/2021 des Bundesamtes für Wald im Amtsblatt der Behörde (Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Wald Nr. 01/2021) veröffentlicht.


Die wichtigsten Neuerungen umfassen:
  • Reduktion der Warengruppen: verbleibende  meldepflichtige Waren mit  CN Codes: 2514, 2515, 2516, 4401, 4415 10, 4415 20, 6801, 6802, 6803, 6907 + neuer Warencode 7606 (Bleche und Bänder aus Aluminium)
  • Einheitliche Mindest-Kontrollfrequenz: 15%
  • Das nationale VPH Meldesystem ist weiter von den registrierten Anmeldern regulierter Sendungen zu benützen.
  • Die amtssignierten Freigabe-Bescheide werden von den Zollbehörden weiterhin akzeptiert.
  • Die Anmeldung einer Sendung im TRACES NT System an der EU Eintrittsstelle beim dort zuständigen Pflanzenschutzdienst wird anstelle der Ausstellung eines phytosanitären Transportdokumentes benötigt.
Nähere Details dazu in den BFW Informationsblättern
 



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