Verpackungsholzkontrolle |
Importabwicklung an der EU Grenze
Wenn die Sendungen nicht direkt an einer österreichischen Eintrittstelle verzollt werden, sondern, wie bei Containerlieferungen üblich, über große EU-Eintrittstellen (z.B. Hafen Hamburg, Rotterdam, Koper, Triest) nach Österreich via Versandverfahren transportiert werden, so ist ein phytosanitäres Transportdokument gem. EU Entscheidung 2004/103/EC erforderlich. Dieses Transportdokument wird beim zuständigen Pflanzenschutzdienst (PSD) an der EU Eintrittstelle eingereicht. Der PSD genehmigt dann den Transport zu einem zugelassenen Bestimmungsort in Österreich, wo die phytosanitäre Abwicklung der Sendung durch den österreichischen Pflanzenschutzdienst (= Bundesamt für Wald) zu erfolgen hat.Erfolgt die phytosanitäre Abwicklung der Ware an einer EU Eintrittstelle, die Verzollung jedoch in Österreich, so ist dem Österreichischen Zoll ein Dokument vorzulegen in dem die phytosanitäre Freigabe durch den PSD der Eintrittstelle offiziell bestätigt wird.
Transportdokumente
Hier steht das deutschsprachige Transportdokument zum Download bzw. Ausfüllen zur Verfügung:

Muster
für phytosanitäre Transportdokumente in verschiedenen Sprachen befinden
sich jeweils auf der letzten Seite der hier angeführten
Kommissionsentscheidung 2004/103/EG:
![]() Deutsch | ![]() COM DIR 2004 103 EC Englisch | ![]() 2004 103 EC Slowenien | ![]() 2004 103 EC Italien | ![]() 2004 103 EC Niederlande |
Praktische Informationen der Pflanzenschutzdienste (PSD) Bremen/Bremerhaven und Hamburg über die Abwicklung beim EU-Eintritt in diesen Häfen:
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