| Wo befinden sich lokale Anlaufstellen.
Wer kann Betreuung bzw. Arbeiten im Wald durchführen? |
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Unter spezieller Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse und der Landesgesetze erhalten Sie Informationen über die
Durchführung von Schlägerungen, Entrindungs- bzw. Häckselarbeiten,
Holzlagerung und gemeinschaftliche Holzvermarktung,
Verwendung von Stammschutzmitteln, Fangbäumen bzw. Pheromonfallen,
Förderungen (Fangbaumlegung, Holzlagerung, Neuaufforstungen, etc.),
des jeweiligen Bundeslandes:
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien


