Wo befinden sich lokale Anlaufstellen.
Wer kann Betreuung bzw. Arbeiten im Wald durchführen? |
Unter spezieller Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse und der Landesgesetze erhalten Sie Informationen über die
Durchführung von Schlägerungen, Entrindungs- bzw. Häckselarbeiten,
Holzlagerung und gemeinschaftliche Holzvermarktung,
Verwendung von Stammschutzmitteln, Fangbäumen bzw. Pheromonfallen,
Förderungen (Fangbaumlegung, Holzlagerung, Neuaufforstungen, etc.),
Bezirkshauptmannschaften bzw. Bezirksforstinspektionen in den Bundesländern:
Links zu österreichischen Bundes- und Landesdienststellen: