Die Forstbehörde als erster Ansprechpartner bei Immissionsschäden |
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Die im Juli 1984 erlassene 2. Verordnung gegen
forstschädliche Luftverunreinigungen BGBl. 199/1984 bildete
gemeinsam mit dem Durchführungserlass vom November 1984 und
dem Vorliegen erster Ergebnisse der seit 1983 österreichweit
durchgeführten Bioindikator-Untersuchungen
(Bioindikatornetz) die Basis für die Durchführung von
Verfahren gem. § 52 FG 1975 zur Feststellung von
Verursachern forstschädlicher Luftverunreinigungen und zur
Durchsetzung von Immissionsreduktionen.
In den §§ 51 und 52 FG 1975 wurde festgelegt, dass
die Forstbehörde tätig zu werden hat, wenn das
Vorhandensein forstschädlicher Luftverunreinigungen
anzunehmen ist:
"§ 51 (1) Wird in einem Waldgebiet ein Überschreiten
eines entsprechenden Immissionsgrenzwertes festgestellt und
ergibt sich daraus eine Gefährdung der Waldkultur, so hat
die Behörde den Inhaber der die Gefährdung der
Waldkultur verursachenden Anlage festzustellen".
Eine solche Annahme konnte entsprechend der 2. Verordnung
durch eigene Wahrnehmungen (Forstaufsicht, Bioindikatornetz),
durch Mitteilungen anderer Behörden (Ergebnisse von
Luftgüteuntersuchungen) oder durch Anträge von Parteien
gem. § 52 FG 1975 begründet werden.
Entwicklung
Zuerst wird überprüft, ob biotische Schäden sowie extreme
Witterungseinflüsse (z.B.: Pilze, Insekten, Trockenheit) als Verursacher in
Frage kommen. Kann dies ausgeschlossen werden und verdichten sich
die Hinweise auf Schäden durch forstschädliche
Luftverunreinigungen, so hatte die Bezirksforstinspektion der
Forstbehörde hierüber Meldung zu erstatten
(vermutliches Schadgebiet nach Ausmaß und Lage und ob
innerhalb dieses Gebietes Schutz- oder Bannwälder vorhanden
sind). Die Forstbehörde hatte sodann Sachverständige zu
beauftragen, Messungen im Gelände durchzuführen.
Ergaben die Messungen das Überschreiten eines
Immissionsgrenzwertes, war zu prüfen, welche Anlage oder
welche Anlagen als Quelle der Luftverunreinigungen in Frage
kommen. Der forstliche Sachverständige hatte in Anwendung
der in der 2. Verordnung gegen forstschädliche
Luftverunreinigungen angeführten Messmethoden (siehe Punkt
2) allenfalls vorhandene Einwirkungen von forstschädlichen
Luftverunreinigungen festzustellen und unter
Berücksichtigung allenfalls zusätzlich eingeholter
Gutachten ein Zeugnis gem. § 52 Abs. 5 auszustellen.
Die Meldungen über Einleitung von Verfahren und
Anträge von Parteien gem. § 52 FG 1975 sowie die End-
und Zwischenergebnisse der Erhebungen mussten laufend der
Landesforstdirektion zur Kenntnis gebracht werden, die dann
einmal jährlich einen zusammenfassenden "Bericht über
Maßnahmen auf Grund des Abschnittes IV C Forstgesetz 1975"
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
vorzulegen hatte.
Mit großem Elan und Erwartungen wurden die ersten
Erhebungen durchgeführt und Verfahren eingeleitet. Bereits
im Dezember 1984 waren in Kärnten 29 Anträge von
Waldeigentümern zur Feststellung von forstschädlichen
Luftverunreinigungen behandelt worden und im Raum Arnoldstein,
Feistritz im Rosental, Klagenfurt und Radenthein amtswegig
Verfahren gem. § 52 FG 75 eingeleitet worden, denen 1985
(nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Bioindikatornetzes 1984)
Verfahren an anderen Industriestandorten und Anträge gem.
§ 52 FG 1975 folgten.
Mit Erlässen vom Dezember 1983 und Jänner 1986 wurde
vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft die
Kostentragung bei Erhebungen über forstschädliche
Luftverunreinigungen gem. § 52 FG 75 Abs. (4) detailliert
geregelt. Demnach hat vorerst der Bund (Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft) die Kosten für die
Erhebungen zu tragen (Vorlage von Rechnungen, sodann Refundierung
der Erhebungskosten).
Nach Abschluss der Erhebungen ist das Ergebnis (allenfalls
eine Ablichtung des ausgestellten Zeugnisses) dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu
übermitteln. Daraus muss zweifelsfrei hervorgehen, ob die
Kosten der Erhebungen auf Grund § 52 Abs. (4) Forstgesetz
1975 vom Inhaber einer Anlage (wenn keine rechtliche Bewilligung
vorliegt), vom Antragsteller (wenn kein messbarer Schaden
vorliegt) oder vom Bund zu tragen sind.
Erhebungsmethoden
Die wichtigsten Methoden bei der Erhebung von
forstschädlichen Luftverunreinigungen sind die Bioindikation (Bioindikatornetz), dauerregistrierende Luftgütemessungen
und zuwachskundliche Untersuchungen.
Zum Nachweis von Schwefeloxiden durch Bestimmung des
Schwefelgehaltes von Fichtennadeln wurden seit 1983, dem Beginn
der Waldsterbensdiskussion in Österreich so genannte
Bioindikatorpunkte (zu je 2 Fichten) eingerichtet und
jährlich im Herbst beerntet (Bioindikatornetz).
Um Emittenten wurde zusätzlich ein so genanntes
verdichtetes Probepunktenetz (Lokalnetz) eingerichtet.
Seit dieser Zeit ist das Bioindikatornetz ein wesentliches
Monitoringelement, das nachvollziehbar und nach objektiven
Kriterien nicht nur über die aktuelle Belastung des Waldes
mit akkumulierbaren Luftschadstoffen, sondern auch über
seinen Ernährungszustand (Nährelementgehalte) u. a.
Auskunft gibt und neben dem Nachweis forstschädlicher
Luftverunreinigungen auch Basis für weitere Erhebungen
(Verfahren gem. § 51 und § 52 FG 1975) sowie
Interpretationsgrundlage für andere Monitoringsysteme (z.B.
Waldinventur) ist.
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Probenahme durch die Landesforstbehörde | Nadelprobe des heurigen Austriebs |
Die hohe Analysenqualität des Labors der Abteilung Pflanzenanalyse
des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft
(bewiesen in zahlreichen
Ringversuchen), die langen Messreihen
und die gut organisierte Nadelprobenbank machen das
Bioindikatornetz nicht nur in forstrechtlichen Verfahren, sondern
auch in Verfahren nach dem Berg-, dem Abfallwirtschafts-
(Abfallverbrennung) und dem Gewerberecht sowie bei anderen
Beweissicherungen (z. B. Autobahnbauten) zu einem wesentlichen
und allgemein anerkannten Bestandteil der forstfachlichen
Gutachten.
Insbesondere für Kärnten, das - auch durch das
Einwirken grenzüberschreitender Luftverunreinigungen aus
Slowenien - noch immer im Spitzenfeld der Bioindikator-Ergebnisse
liegt, ist das Bioindikatornetz in der derzeitigen Form des (1989
durch die Einführung der WBS-Nadelproben und 1993 aus
Kostengründen von ursprünglich 218 auf 94 Probepunkte)
reduzierten 85er-Netzes unverzichtbare Basis für weitere
Bemühungen zur Reduktion der Schadstoffbelastung des Waldes,
die auch als wesentliches Ziel ("Schutz des Waldes gegen
Luftverunreinigungen") in der Agenda enthalten ist. Eine weitere
Kürzung des Bioindikatornetzes, das als wesentliches,
langfristiges forstliches Monitoringnetz mit vergleichsweise
geringen Kosten nachvollziehbare, flächendeckende Aussagen
liefert, ist daher nicht vorstellbar.
In den Schwerpunkten der Schwefeldioxid-Immissionsbelastung
nach dem Bioindikatornetz werden zur genauen Quantifizierung der
Immissionsbelastung und zur Zuordnung zu Emissionsquellen von der
Landesforstdirektion Kärnten seit 1987 zwei
dauerregistrierende Luftgütemessstationen in Zusammenarbeit
mit dem BMLFUW und der Umweltabteilung des Landes Kärnten
eingesetzt (zur Zeit in Wietersdorf und auf der Soboth an der
Grenze zu Slowenien) Dabei zeigte sich insbesondere
im Raum Wietersdorf, dass an Waldstandorten (Prallhänge) oft
weit höhere Belastungen auftreten als in Siedlungsgebieten.
Dem Problem, einen geeigneten, auch im Winter stets
erreichbaren Messstandort - wöchentliche Wartung - mit
Stromanschluss zu finden, sowie den hohen Betriebskosten (35.000 Euro/Jahr) stehen detaillierte Daten zum Nachweis der
Immissionsbelastung gegenüber.
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| Luftgütemessstation |
Zum detaillierten Nachweis von Zuwachsverlusten (messbare
Schäden) wurden in Zusammenarbeit mit dem Institut für
Waldwachstumsforschung der Universität für Bodenkultur
(Dipl.-Ing. Dr. Otto Eckmüllner) in den meisten Verfahren auch
zuwachskundliche Untersuchungen durchgeführt:
Dabei werden an allen Fichten der Winkelzählproben
Bohrkerne in Brusthöhe geworben. Diese Bohrkerne wurden am
Institut für forstliche Ertragslehre der Universität
für Bodenkultur, Wien mit einem Digitalpositiometer System
Johann auf 1/100 mm genau gemessen. Danach wurden sie
synchronisiert (Pollanschütz, 1980), um Messfehler und
fehlende Jahrringe zu erkennen und zu berichtigen. Von jedem Baum
wurden weiters die Kreisflächenzuwächse in
Brusthöhe berechnet. Zur Ermittlung eventueller
Zuwachsrückgänge wurde das Verfahren nach
Pollanschütz (1966) und Vins (1961) angewendet, das die
Jahrringe vor dem vermuteten Eintritt des Schadfaktors zur
Bestimmung des Alterstrends durch Regressionsrechnung verwendet.
Nach diesem Zeitpunkt werden die erwarteten Zuwächse durch
Extrapolation bestimmt. Sodann wurden für die
Kreisflächenzuwächse jedes Baumes diese Indizes nach
dem Verfahren von Pollanschütz (1966) berechnet. Zur
Ermittlung der Zuwachsrückgänge wurden bestandesweise
diese Indizes für die zumindest mitherrschenden Bäume
gemittelt und doppelte Indizes gegenüber den unbelasteten
Vergleichsbeständen gebildet. Im Vergleich wird auch eine
Kovarianzanalyse nach Sterba (1970) berechnet, diese liefert
meist durchwegs gleiche Ergebnisse. Die doppelten Zuwachsindizes
können nun direkt als Maß für den rückgang
des Bestandeszuwachses herangezogen werden.
In Ergänzung zur forstlichen Bioindikation, die
quantitative Aussagen zur Schadstoffbelastung des Waldes durch
die chemischen Nadelanalysen liefert, wurde in Zusammenarbeit mit
Dr. Waltraud Scherer-Pongratz, Preding bei Weiz, in einigen
Belastungsgebieten, insbesondere wo es um die Klärung des
Belastungspfades (Boden oder Luft) ging, zusätzlich eine
Bioindikation mittels baumbewohnender Flechten durchgeführt,
um ergänzende qualitative Aussagen zur Schadstoffbelastung
des Waldes treffen zu können.
Flechten stellen eine Lebensgemeinschaft von Pilzen und Algen
dar. Sie sind gegenüber durch den Menschen verursachten
Standorts- und Umweltveränderungen (z.B. Belastung durch
SO2, HF, Ozon, Staub) außerordentlich empfindlich. Sie
besitzen jedoch die Fähigkeit, sogar unter schlechtesten
klimatischen Bedingungen, wie arktischer Kälte, tropischer
Hitze oder extremer Trockenheit, zu überdauern.
Die Gründe für die hohe Empfindlichkeit der Flechten
gegenüber Schadstoffen sind in ihrer Organisations- und
Lebensform zu suchen: Der Feuchtigkeitsgehalt der Flechtenlager
ist von der Umgebung abhängig. Da sie kein Abschlussgewebe
besitzen, dringen Schadstoffe ungefiltert in das Lager ein und
werden gespeichert. Die Zeit der höchsten
Stoffwechselaktivität liegt wegen der höheren
Luftfeuchtigkeit im Winterhalbjahr; dies ist aber auch oft die
Zeit der höchsten Immissionsraten. Durch Einwirkung von
Schadstoffen und durch Aufnahme sauren Regenwassers kommt es zu
Schädigungen der Flechtenlager und in weiterer Folge zu
einer Verarmung der Flechtenvegetation. Da Flechten aufgrund
ihrer geringen Stoffwechselrate nur langsam wachsen, dauert auch
die Regeneration von Schäden lange. Viele Arten sind
besonders empfindlich (Bartflechten) und sind daher nur noch in
Gegenden mit annähernd reiner Luft anzutreffen; andere Arten
tolerieren mäßige bzw. auch hohe
Schadstoffkonzentrationen (z.B. Lecanora cinzaeoides).
Aus diesem Grund lässt sich an der Flechtenvegetation
(Artengarnitur, Schädigung, Dichte der Arten) qualitativ
ablesen, wie hoch die Belastung mit flechtenschädigenden
Luftverunreinigungen ist, wobei SO2 und saure Niederschläge
bei der Dezimierung der Flechtenarten an erster Stelle stehen.
Durch eine Flechtenkartierung lassen sich mehr oder weniger
belastete Bereiche mit Hilfe von bestimmten baumbewohnenden
Flechtenarten unterscheiden.
Für die Flechtenkartierung wird dann die
Flechtenzonierung nach Türk und Ziegelberger (1982)
verwendet: Die Einteilung erfolgte nach dem Schädigungsgrad,
dem relativen Deckungsgrad (geschätzt), dem
Thallusdurchmesser der Blattflechten und der Strauchflechten,
nach den lokalen Gegebenheiten (Entfernung von der Straße,
Waldrand oder dichter Baumbestand usw.) und nach der
Artengarnitur.
Ergänzend zum Forstlichen Bioindikatornetz
(Nadelanalysen) wurde vom Umweltbundesamt Wien (Dr. Cristina
Trimbacher und Mitarbeiter) mit den "Nadelwachsuntersuchungen" in
den letzten Jahren eine neue viel versprechende Methode der
Bioindikation entwickelt und im UBA-Bericht BE-105, 1998
detailliert dargestellt:
Epicuticularwachse bilden die äußerste Schichte von
Fichtennadeln und sind primäre Angriffspunkte für
Umwelteinflüsse. Über den eingesenkten
Spaltöffnungen, den Atmungsorganen der Nadel, ist diese
Wachsschicht als dichtes Geflecht von Wachsröhrchen
ausgebildet. Dieses Maschenwerk wird gleichsam wie ein Filter und
unterstützt dadurch die Funktion der Spaltöffnungen
(Regulation des Gasaustausches bei der Photosynthese und Atmung,
Schutz vor übermäßiger Verdunstung).
Mit Hilfe des Rasterelektronenmikroskops (REM) können
diese Wachsstrukturen sichtbar gemacht und Veränderungen
dokumentiert werden. Zahlreiche Untersuchungen zeigen
übereinstimmend, dass jede Beeinflussung durch
Immissionen den natürlichen Witterungsprozess der
Nadelwachse im Freiland beschleunigt. Neben gasförmigen
Luftschadstoffen können ebenso luftgetragene Stäube in
der Nähe von Emissionsquellen die Wachsstrukturen
schädigen oder die Spaltöffnungen vollständig
bedecken, wodurch deren Funktion erheblich beeinträchtigt
werden kann.
Im Rahmen dieses umfangreichen Forschungsprogrammes des
Umweltbundesamtes Wien wurden in Zusammenarbeit mit der
Landesforstdirektion Kärnten in den Jahren 1995/96/97 auch
die Kärntner Industriestandorte Arnoldstein, Brückl,
Frantschach, Radenthein, Schönweg (Ziegelwerk Brenner),
Treibach und Wietersdorf untersucht.
Die Ergebnisse, die in den Berichten:
veröffentlicht sind, zeigen, dass im Nahbereich von
Emissionsquellen in Österreich nach wie vor Einflüsse
wirksam sind, die in Hinblick auf die Waldgesundheit als
problematisch zu werten sind. Die stärkere
Beeinträchtigung der Nadelwachse von Fichten stellt nur
einen der festgestellten, indikativen Hinweise dar.
Unabhängig davon, dass jeder der untersuchten
emittentennahen Standorte individuell zu beurteilen ist und
für alle Standorte gemeinsam gültige Aussagen nicht
getroffen werden können, sind die Ergebnisse als genereller
Hinweis zu deuten, dass weiterer Bedarf zur Emissionsreduktion in
Österreich besteht.
wurden nur im Zuge einzelner Verfahren durchgeführt. In
zwei Waldschadensgebieten Treibach, Koralpe Süd, wurde
zusätzlich im Rahmen von Projekten des BFW, (Dr. Neumann)
eine Befliegung durchgeführt.
Erfahrungen und Probleme im Vollzug
Als Hauptproblem beim Vollzug des Abschnittes IV C Forstgesetz
1975 erwies sich das Nachhinken der Ergebnisse durch die lange
Dauer der Verfahren.
Eine ständige Aktualisierung der Messergebnisse für
einen Feststellungsbescheid bzw. im Berufungsverfahren war daher
immer notwendig. Immer wieder war der Sachverhalt neu zu
ermitteln (aktuelle Messergebnisse, denn laut VWGH kann ein in
der Vergangenheit liegender Sachverhalt nicht Grundlage für
einen Leistungsbescheid sein).
Schwierigkeiten traten bei der Argumentation für
schadmindernde Maßnahmen zum Schutze des Waldes dann auf,
wenn weder Schutz- noch Bannwald betroffen waren und im
Gewerberechtsverfahren auf Basis "Stand der Technik" bereits
Vorschreibungen nach humanmedizinischen Kriterien erfolgt
sind.
Bei der in § 49 Abs. 3 FG 75 festgeschriebenen
Interessensabwägung (gesamtwirtschaftliche Bedeutung der
Anlage unter Berücksichtigung der zur Erfüllung der
vorgeschriebenen Bedingungen und Auflagen erforderlichen Kosten
mit dem Ausmaß der zu erwartenden Gefährdung der
Waldkultur) war schon von vornherein klar, dass diese immer zu
Ungunsten des Waldes ausfallen wird.
Darüber hinaus gibt es kein anerkanntes Verfahren zur
monitären Bewertung der überwirtschaftlichen Funktionen
des Waldes.
Bei Anträgen nach § 52 gab es anfangs noch Probleme
mit von den Antragstellern beigebrachten Nadelanalysen anderer
Institute (oftmals divergierende Ergebnisse beruhend auf
verschiedenen Analysenmethoden).
Interessante Entscheidungen bei VWGH-Erkenntnissen: 8-fache
Grenzwertüberschreitungen bei Chlor, gemessen im August,
waren z.B. für den VWGH Grund genug zur Aufhebung eines
Feststellungsbescheides, da die Probennahme nicht entsprechend
der 2. Verordnung im Herbst erfolgt ist.
Zusammenfassung und Ausblick
Zusammenfassend könnte man sagen, dass es im Rahmen der
zur Zeit gegebenen gesetzlichen Bestimmungen äußerst
zweifelhaft scheint, nach dem Unterabschnitt IV C Forstgesetz
1975 jemals eine Emissionsreduktion gegen den Willen der
Emittenten durchsetzen zu können. Einem sehr hohen
Erhebungsaufwand (großer Arbeitsumfang!) stehen
weitgestreute Berufungsmöglichkeiten der Emittenten
gegenüber.
Wesentlicher Vorteil der umfangreichen Erhebungen ist aber das
Vorhandensein fundierter Unterlagen über den Waldzustand
bzw. die Immissionsbelastung und -entwicklung in der Umgebung von
Emittenten bei der Teilnahme an Gewerberechtsverfahren, da dort
die in der Verordnung angeführten Grenzwerte eingebracht und
gut durchgesetzt werden können. Insbesondere im Zusammenhang
mit in den letzten Jahren geplanten bzw. in Ausführung
befindlichen Projekten zur (Sonder)Müllverbrennung erlangen
Verfahren gem. § 52 FG 75 neue Aktualität. Auch hier
ist eine gute Umsetzung der teilweise über lange Zeit
gewonnenen Messergebnisse möglich.
Darüber hinaus ist für die im Zuge von
Betriebsanlagengenehmigungen immer rascher notwendigen
Stellungnahmen das Vorhandensein entsprechend
aussagekräftiger und flächendeckender Messergebnisse
dringend notwendig.
Dank für die gute Zusammenarbeit
In der langen Zeit in meiner Tätigkeit als
Sachverständiger auf dem Gebiet der forstschädlichen
Luftverunreinigungen konnte ich immer wieder erleben, dass in den
umfangreichen Verwaltungsverfahren die Durchsetzung
entsprechender emissionsmindernder Maßnahmen nur in
kollegialer Zusammenarbeit möglich ist. So möchte ich
an dieser Stelle meinen langjährigen Kollegen,
insbesondere
- Dipl. Ing. Dr. Otto Eckmüllner, Universität
für Bodenkultur
- Ing. Alfred Fürst, BFW, Wien
- Dr. Kurt Hellig, Umweltabteilung des Amtes der Kärntner
Landesregierung
- Dipl. Ing. Heinz Lick, Landesforstdirektion Graz
- Dipl. Ing. Rudolf Lotterstätter, BMLFUW
- Dr. Dieter Treul, Abfallwirtschaftsbehörde des Amtes der
Kärntner Landesregierung und
- Dr. Cristina Trimbacher, Umweltbundesamt Wien
für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung recht
herzlich danken.
Nicht zuletzt gebührt auch meinem ehemaligem Chef am
Zentrum für Umwelt- und Naturschutz der Universität
für Bodenkultur, Univ. Prof. Dr. Gottfried Halbwachs, der
mich bei Bedarf mit Rat und Tat unterstützt und auch nach
seiner Pensionierung immer auf der Seite des Waldes steht,
besonderer Dank.
Autor:
Dipl. Ing. Walter Wuggenig
Abteilung 10F - Landesforstdirektion
Bahnhofplatz 5, 9021 Klagenfurt