Zusammenfassung: Im Zuge mehrerer Besprechungen zwischen der Sektion 1 des BML (Wassersektion) und dem BFW, Institut für Waldinventur, wurde die Problematik rund um die Zuständigkeit für die Überprüfung von Bäumen (Gefahrenbäumen) im Bereich des öffentlichen Wassergutes (ÖWG) seitens verschiedener Gebietskörperschaften diskutiert. Das BML hat dabei Interesse an Auswertungen zu Vegetationshöhen seitens des BFW bekundet. Um die Zuständigkeit des Bundes beurteilen zu können, sind darüber hinaus GIS-technische Arbeiten für den Verschnitt der Vegetationshöhen mit verschiedenen Layern (ÖWG, HQ30, Gefährdungszonen von Infrastruktur und Siedlungen, …) erforderlich. Mit Hilfe der aus Luftbildern mit der Methode des "Image Matching" gewonnenen 3d-Punktewolke soll ein Vegetationslayer für den Bereich des ÖWGs erstellt werden, ebenso wie die Vegetationshöhen in diesem Bereich. Nach einer Verschneidung des ÖWGs mit HQ30 wird die zu bearbeitende Fläche auf jene Schnittmenge reduziert, wo HQ30 innerhalb des ÖWGs liegt. Es wird geprüft, ob Objekte wie Verkehrswege und Gebäude im Gefährdungsbereich von Bäumen liegen, wenn diese umfallen würden. |