Zusammenfassung: Die „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ (FFH-Richtlinie) ist Teil des Aktionsprogramms der Europäischen Union für den Umweltschutz und dient der langfristigen Erhaltung der Natur sowie dem Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen und deren natürlicher Lebensräume. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet diese Lebensräume zu definieren, auszuweisen, zu monitoren und zu schützen.
Die Österreichische Waldinventur (ÖWI) führt regelmäßig umfassende Erhebungen in den österreichischen Wäldern durch und stellt damit eine wesentliche Grundlage für die Erfüllung der nationalen Berichtspflichten zum Artikel 17-Reporting für Wald-Lebensraumtypen dar. Bereits für die FFH-Berichtslegungen der Jahre 2007, 2013 und 2019 wurde die ÖWI als wichtige Datengrundlage für die Ermittlung, Zuordnung und Bewertung des Erhaltungszustands der Wald-Lebensraumtypen herangezogen und hat sich dafür bestens bewährt.
Erfolgte die Auswertung für das Reporting 2019 noch mit der halben Stichprobe der ÖWI-Perioden 2007-2009 und 2016-2021, kann die Berichtslegung 2025 dank aktueller ÖWI-Ergebnisse nun auf Basis der gesamten Stichprobe der Perioden 2007-2009 und 2017-2022 erfolgen. Dadurch wird es möglich, die flächenhafte Ausbreitung und den Erhaltungszustand von 14 Wald-Lebensraumtypen abzuleiten und Veränderungen zwischen den beiden Zeitpunkten festzustellen. |