27.02.2018 | JA
Geplante Tätigkeiten:
In der kommenden Richtlinie über Inhalt und Ausgestaltung des Waldentwicklungsplanes soll vorgesehen werden, dass zum Schutz und zur Erhaltung und Verbesserung von grüner Infrastruktur Lebensraumkorridore in Sonderkarten dargestellt werden. Damit wird insbesondere auch dem Ziel 11 der Österreichischen Biodiversitätsstrategie 2020+ entsprochen, Vorrangflächen für ökologische Funktionen in der Raumplanung zu berücksichtigen, beziehungsweise auszuweisen.
Abgeschlossene Tätigkeiten:
Mehrere Ziele der der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 werden durch die Forstliche Raumplanung unterstützt.
Zu Natura 2000 Gebieten wurden mehrere Waldfachpläne gemacht, im Waldentwicklungsplan werden die Natura 2000 Gebiete dargestellt.
Ein Beitrag zur Erhaltung von Ökosystemen und Ökosystemleistungen ist die Darstellung und Bewertung der Funktionen des Waldes im Waldentwicklungsplan, wodurch das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Wälder dokumentiert ist.
Für die Biodiversität besonders wertvolle Sonderstandorte werden im Waldentwicklungsplan dargestellt.
Zu deren Schutz, Erhaltung und Verbesserung werden Wildtier-, beziehungsweise Lebensraumkorridore im Ermessen der Länder im Waldentwicklungsplan ausgewiesen.
Anmerkung:
Themenbezogene Waldfachpläne können jederzeit gestartet werden und werden vom BMNT nach Möglichkeit unterstützt.