27.02.2018 | JA
Geplante Tätigkeiten:
Für die kommende Richtlinie über Inhalt und Ausgestaltung des Waldentwicklungsplanes wird eine Verpflichtung zur Ausweisung von Lebensraumkorridoren, falls entsprechende Geodaten zur Verfügung stehen, angestrebt.
Abgeschlossene Tätigkeiten:
Die Ausweisung von Lebensraumkorridoren und Darstellung im Waldentwicklungsplan als Beitrag zur langfristigen Sicherung der Biodiversität durch Lebensraumvernetzung erfolgt aktuell im Ermessen der Bundesländer bei Revisionen des Waldentwicklungsplanes.
Derzeit ist eine Darstellung von Lebensraumkorridoren in den gesetzlichen Grundlagen des Waldentwicklungsplanes nicht vorgesehen, eine Ausweisung erfolgt daher auf freiwilliger Basis.
Anmerkung: